Umzugstermine und Wohnungskündigung

Marc Fleig | Letzte Aktualisierung: 23. September 2026

In den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft kann eine Wohnung jeweils auf das Monatsende gekündigt werden. Einzige Ausnahme: Der 31. Dezember. Sie können unabhängig von den offiziellen Zügelterminen zudem auch jederzeit ausziehen, wenn Sie einen zumutbaren Nachmieter finden, der den Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt.


Kündigung und Umzug in den Kantonen

Etwas komplizierter sieht es aus wenn es um Kantone ausserhalb von BS und BL geht. Hier gelten teils spezielle Kündigungs- und dadurch auch Umzugstermine:

Jeweils auf Monatsende, ausser 31. Dezember

  • (Basel-Stadt und Basel-Landschaft)
  • Appenzell Innerrhoden
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • St. Gallen
  • Uri

Jedes Monatsende

Glarus

31. März, 30. Juni und 30. September

  • Aargau
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Zug

31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember

Freiburg

31. März und 30. September

Solothurn

30. April und 31. Oktober

Bern

Keine örtlichen Kündigungsfristen

  • Genf
  • Luzern
  • Wallis

Je nach Gemeinde unterschiedlich

  • Graubünden: 31. März, teilweise 30. Juni, 30. September
  • Jura: 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember oder jeweils auf Monatsende
  • Thurgau: Jeweils auf Monatsende ausser 31. Dezember oder 31. März, 30. Juni und 30. September
  • Waadt: Teilweise 1. Januar sowie 1. April, 1. Juli und 1. Oktober
  • Zürich: 31. März, teilweise 30. Juni, 30. September

Tessin

29. März und 29. September
(je nach Gemeinde gelten keine örtlichen Kündigungstermine oder der 31. März und 30. September)

Umzug innerhalb eines Kantons

Die Umzugstermine gelten auch bei einem Umzug innerhalb des selben Kantons. Hier gilt es vor allem zu beachten, falls Sie zwischen Gemeinden umziehen, die unterschiedliche Termine haben!

Anspruch auf bezahlten Urlaub

In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf einen bezahlten freien Tag bzw. Urlaub für den persönlichen Umzug.

Häufig wird in der Praxis jedoch 1 Tag gewährt, abhängig vom effektiven Arbeitsvertrag, Reglement oder GAV.

Kündigungstermin am Sonntag oder Feiertag

Fällt der Kündigungstermin auf einen Sonn- oder Feiertag wird in der Regel am nächstmöglichen Werktag gezügelt.

Nach Schweizer Recht ist es auch erlaubt an einem Sonntag oder Feiertag umzuziehen, allerdings gilt der Sonntag als Ruhetag und Umzugsunternehmen führen keine Umzüge durch.

Kündigungstermin am Samstag

Der Samstag ist der perfekte Zügeltag. Helfer haben oftmals Zeit an diesem Tag den Umzug zu unterstützen, am folgenden Sonntag haben Sie frei und Zeit die Wohnung einzurichten und die Umgebung zu erkunden.

Auch Umzugsunternehmen arbeiten an einem Samstag wie an jedem anderen Werktag.

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