Adressänderungen beim Umzug

Vier Wochen vor dem Umzugstag sollte Ihre neue Wohnadresse bei unterschiedlichen Empfängern gemeldet werden.

Adressänderung bei der Einwohnerkontrolle

Egal ob Sie in eine andere Gemeinde umziehen, oder innerhalb desselben Kantons: Sie müssen Ihren Adresswechsel der Einwohnerkontrolle melden.

In Basel-Stadt ist das Amt für Bevölkerungsdienste und Migration zuständig. Dort können Sie Ihren Zuzug aus einem anderen Kanton (oder dem Ausland), den Wegzug oder den Umzug innerhalb des Kantons melden. Unterschieden wird dabei, ob Sie SchweizerIn, EU-BürgerIn oder Nicht-EU-BürgerIn sind.

Die Vorgehensweise wird im Detail erklärt und die entsprechenden Formulare stehen in vielen Sprachen zur Verfügung.

Hier geht's zur Webseite der Bevölkerungsdienste und Migration.

Weitere Informationen zur Vorbereitung und Durchführung Ihres Umzugs finden Sie bei uns.

Bekanntgabe des Adresswechsels

Weitere Stellen die Sie bei einem Umzug informieren sollten sind:

  • Arbeitgeber
  • Bank
  • Telefonanbieter
  • Ärzte
  • Strassenverkehrsamt (Führer- und Fahrzeugausweis)
  • Krankenkasse und weitere Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz etc.)
  • Abonnemente (Zeitschriften etc.)
  • Vereine
  • Billag bzw. Serafe (Radio- und Fernsehgebühren)
  • Freunde

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