Der Selbstumzug ...

... und was Sie beachten sollten

Ein leichtes Fahrzeug mit schweren Folgen:

Lastfahrzeuge, die mit einem PW-Ausweis gelenkt werden dürfen, haben in der Schweiz ein Maximalgewicht (Fahrzeuggewicht und Ladung) bis 3.5 Tonnen. Nachstehend finden Sie einige Tipps auf die Sie achten sollten, ansonsten können Sie bei einer Polizeikontrolle wegen Überladung empfindlich gebüsst werden.


Überladen, schnell ist es passiert:

Ein typisches Fahrzeug in dieser Kategorie hat ein Ladevolumen von 20 m3 und eine Nutzlast von 1000 kg. Sitzt im Fahrzeug neben dem Lenker noch ein Umzugshelfer (je 75 kg), verbleibt noch eine Nutzlast von ca. 850 kg. Das kleine Möbelauto ist bereits mit nur 6 - 8 Kubikmetern Möbeln und/oder Hausrat überladen. Dieses Volumen entspricht nicht einmal dem Umfang eines einzelnen, normal möblierten Zimmers.

Ladungssicherung, ein heikler Punkt:

Oft wird Umzugsgut nicht oder nur ungenügend gesichert. Dies kann zur Folge haben, dass sich das Ladegut während der Fahrt verschiebt oder umkippt. Das Kippen der Ladung kann auch zum Kippen der Umzugscamionette führen. Auch bei einer starken Bremsung oder bei einem Unfall, kann es durch nicht gesicherte Möbel, Kisten und anderen Gegenständen zu schwerwiegenden Folgen kommen.


Ein Beispiel aus dem Alltag:

Das Fahrzeug wird mit 1500 kg (das entspricht ca. 1 1/2 Zimmern) beladen und hat eine Nutzlast von nur 700 kg. Bei einer Kontrolle stellt die Polizei die Überladung fest und lässt das Fahrzeug nicht weiterfahren. Dies bedeutet, dass das Umzugsgut vor Ort ab- bzw. umgeladen werden muss, und der Mieter bzw. Lenker des Fahrzeugs mit rechtlichen Folgen konfrontiert und mit einer empfindlichen Geldstrafe gebüsst wird.

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