Smarte Wohnungsabgabe

Ist die Wohnung leergeräumt und sauber steht sie zur Abgabe bereit. Die Details und Vorgaben zur Endreinigung sind meist im Mietvertrag geregelt. Sollte nichts festgelegt sein, gelten die Vorgaben des Kantons.

Die Endreinigung selbst durchführen

Eine gründliche Endreinigung ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Immobilie sauber und ordentlich für den nächsten Mieter hinterlassen wird. Hier sind einige Dinge, auf die Sie achten sollten:

  1. Reinigungsplan erstellen: Erstellen Sie einen Reinigungsplan und planen Sie genug Zeit für die Reinigung ein. Überlegen Sie, welche Bereiche besonders intensiv gereinigt werden müssen, z.B. Böden, Küche, Bad, etc.
  2. Materialien besorgen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Reinigungsmittel und Ausrüstungen haben, wie z.B. Staubsauger, Wischmopp, Reinigungstücher, etc.
  3. Alle Zimmer durchgehen: Gehen Sie alle Zimmer durch und achten Sie auf Bereiche, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Reinigen Sie Wände, Decken, Fenster, Fensterbänke, Heizkörper, Lichtschalter, Steckdosen, usw.
  4. Küche: Reinigen Sie alle Oberflächen wie Schränke, Herd, Ofen, Kühlschrank, Mikrowelle und Geschirrspüler. Entfernen Sie alle Lebensmittelreste und reinigen Sie auch den Boden gründlich.
  5. Badezimmer: Reinigen Sie die Dusche, die Badewanne, das Waschbecken, die Toilette und alle Oberflächen gründlich. Entfernen Sie alle Seifenreste und Haare und reinigen Sie auch den Boden.
  6. Abfallentsorgung: Entsorgen Sie alle nicht mehr benötigten Gegenstände und Müll ordnungsgemäß.
  7. Abschlusskontrolle: Gehen Sie alle Räume nochmals durch und stellen Sie sicher, dass alles gereinigt und ordentlich ist.

Zu einer smarten Wohnungsabgabe zählt aber nicht nur die Sauberkeit, sondern auch der Zustand der Wohnung. Daher wird empfohlen sich die Wohnung nach dem Leerräumen und Putzen noch einmal gründlich anzuschauen. Prüfen Sie in aller Ruhe Raum für Raum und schauen Sie, ob während Ihrer Mietdauer etwas beschädigt wurde. Zur Hilfe nehmen Sie sich das Übernahmeprotokoll, welches Sie idealerweise beim Einzug in die Wohnung gemeinsam mit Ihrem jetzigen Vermieter am Einzugstag durchgeführt haben.

Gelegentlich kommt es vor, dass bestimmte Objekte in der Wohnung bleiben können. Ratsam ist es an dieser Stelle abzuklären, ob und welche Objekte in der Wohnung dem Vermieter überlassen werden können.

Im besten Falle verlassen Sie die Wohnung, wie Sie sie damals beim Einzug betreten haben. D.h. Nägel, Schrauben und Dübel an den Wänden sollten vor der Übergabe entfernt werden. Löcher, die dadurch an den Wänden entstanden sind, sollten zugespachtelt werden.

Die Wohnungsabgabe

Wenn Sie die Wohnung auf Mängel überprüft, diese behoben/geklärt und alles gründlich gereinigt haben – Entkalken der Wasserhähne und Entfetten der Dunstabzugshaube zählen übrigens auch dazu – sollte der Wohnungsabgabe nichts im Wege stehen.

Ist der Vermieter eingetroffen, werden Sie ein Abnahmeprotokoll führen, um den Zustand der Wohnung bei Ihrem Auszug festzuhalten. Sollten Sie eine Firma zur Reinigung beauftragt haben, sollte ein Vertreter bei der Übergabe anwesend sein. Nachdem Sie das Abnahmeprotokoll überprüft haben und für Sie alles richtig ist, können Sie eine Unterschrift setzen und sich wieder auf Ihr neues Zuhause freuen.

Nach einer erfolgreichen Wohnungsabgabe, folgt die Übernahme der neuen Wohnung. Erfahren Sie mehr über eine smarte Wohnungsübernahme.

Wann Reparaturen fällig sind

Nicht selten kommt es vor, dass an der Mietwohnung Schäden entstehen. Ob und für welche Reparaturen der Mieter oder Vermieter verantwortlich ist, können Sie im Mietvertrag nachlesen. Manche Schäden übernimmt der Vermieter – vor allem dann, wenn es um die natürliche Abnutzung von Gegenständen geht. Sind jedoch Schäden entstanden, die selbstverschuldet sind (z.B. Rauchen in der Wohnung), muss der Mieter für die Reparatur aufkommen. Ein Gespräch mit dem Vermieter oder auch mit der Versicherung wird hier empfohlen.

Kleinere Reparaturarbeiten, die niedrige Kosten verursachen und ohne Fachkenntnisse erledigt werden können, sind i.d.R. vom Mieter zu übernehmen. Dazu zählen beispielsweise das Ersetzen von Teilen wie ein eingebranntes Backblech.

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